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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines | Preise | Auslieferung | Zahlungsbedingungen | Eigentumsvorbehalt | Gewährleistung | Schlussbestimmungen

 

Allgemeines

Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte wie insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen, unabhängig davon, ob darauf im Einzelfall individuell Bezug genommen wird, oder nicht.

Abweichende und entgegenstehende Vereinbarungen, insbesondere eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von eTradelink (in Folge als Kunde bezeichnet) werden nur insoweit Vertragsinhalt, als sie von eTradelink ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn eTradelink nach Erhalt der Bestellung eine Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder Email Adresse abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.

 

Preise

Alle von eTradelink angegebenen Preise sind bis zur Antragsannahme unverbindlich.

 

Auslieferung

Die Lieferung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

 

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind netto, nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen, bzw. die für den Empfänger gebührenfreie Einzahlung auf das von eTradelink angegebene Konto ist sofort fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sowie die sofortige Fälligkeit aller offenen, wenngleich noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug vereinbart.

 

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von eTradelink gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebengebühren, Eigentum von eTradelink.

Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unter Eigentumsvorbehalt gekaufter Waren, ist während der Dauer dieses Vorbehaltes unzulässig. Zugriffe Dritter, auch unter Eigentumsvorbehalt von
eTradelink stehender Waren, sind eTradelink unverzüglich und nachweislich bekannt zugeben.

Die Zurücknahme der Ware durch
eTradelink gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, Alle Rechte von b&p aus dem Rechtsgeschäft einschließlich des Rechtsschadenersatzes, wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleiben bestehen.

Bis zum Erlöschen des Vorbehaltseigentums von
eTradelink gilt der Kunde als treuhändiger Verwalter der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren. Alle, durch die Geltendmachung des Rechtes von eTradelink aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

Gewährleistung

Schadenersatz Mängelrügen jedweder Art, insbesondere hinsichtlich der Menge und der Güte der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt und daraus abgeleitete Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss schriftlich und eingeschrieben innerhalb 8 Tagen noch Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen, Transportschäden müssen sofort in geeigneter Form und nachweisbar festgehalten werden. Nach Veräußerung der Ware, sowie im Falle irgendwelcher Änderungen an der Ware ohne Wissen und/oder Zustimmung von eTradelink sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden jedenfalls ausgeschlossen. 

 

Schlussbestimmungen

Verträge, die auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Österreich.

Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ist ebenfalls Wien.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Es gilt dann an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bedingung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt bei Unvollständigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

 

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